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Rechtsanwalt Schöniger hat Erfahrungen auf Arbeitgeberseite als Wirtschaftsanwalt für Arbeitsrecht in einer international führenden Wirtschaftskanzlei, Erfahrungen - inhouse - als Syndikusrechtsanwalt im Bereich Konzernpersonal einer großen Handelsgruppe sowie auf Arbeitnehmerseite als selbstständiger Fachanwalt für Arbeitsrecht.

REFERENZEN

Dauerberatung und Prozessvertretung für ein weltweit führendes Unternehmen aus dem S&P-100 in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Beratungsschwerpunkte

  • Antidiskriminierung

  • Arbeitnehmerüberlassung

  • Arbeitsvertragsgestaltung

  • Aufhebungsverträge

  • Auslandseinsätze

  • Beschäftigtendatenschutz

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Betriebsverfassungsrecht / Betriebsvereinbarungen

  • Betriebsänderungen / Betriebsübergänge

  • Compliance

  • Dienstverträge

  • Fremdpersonaleinsatz

  • Führungskräfteberatung

  • Geschäftsführeranstellung

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Kündigungsrecht

  • Mitbestimmung / Einigungsstellen

  • Outsourcing

  • Personalabbau

  • Policies

  • Post-Merger Integration

  • Reorganisation

  • Straftaten im Arbeitsverhältnis

  • Tarifrecht / Tarifverträge

  • Urlaubsrecht

  • Vergütungsmodelle

  • Wettbewerbsverbote

  • Work 4.0

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